Rechtsprechung
   BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21875
BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89 (https://dejure.org/1989,21875)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 RU 23/89 (https://dejure.org/1989,21875)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 RU 23/89 (https://dejure.org/1989,21875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,21875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 25/73
    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist nicht zu beanstanden, daß das LSG Art und Ausstattung der Wohnräume als Indiz für das Vorhandensein einer Familienwohnung in G. und als Kriterium für die Verlagerung der Familienwohnung ansah (s BSG Urteil vom 12. Oktober 1973 - 2 RU 25/73 - HVGBG-VB 53/74).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Oktober 1973 (- 2 RU 25/73 - HVGBG- VB 53/74) entschieden hat, entspricht es der Lebenserfahrung, daß ledige Arbeitnehmer, die - wie im vorliegenden Fall - auswärts beschäftigt und am Ort ihrer Tätigkeit untergebracht sind, sich in meist stärkerem Maße vom Elternhaus lösen, als dies im Regelfall bei Versicherten mit eigenem Hausstand am Wohnort der Eltern der Fall zu sein pflegt.

  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 44/81
    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Die innere Bindung an die Familie als Anlaß der Fahrt nach R. ist nicht geeignet, einen rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu begründen (s BSG Breithaupt 1971, 905, 906 sowie BSG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 44/81 -).

    Die Anwendbarkeit des § 550 Abs. 3 RVO hängt jedoch in jedem Fall davon ab, daß es sich bei dem Ziel des Weges oder seinem Ausgangspunkt um die ständige Familienwohnung handelt und der Versicherte am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe nur eine Unterkunft hat (vgl ua BSGE 1, 171, 173; 2, 78, 80; BSG-Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 44/81 - Brackmann, aaO S 485u).

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 53/80
    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Zudem kommt hinzu, daß selbst eine nur dürftige Ausstattung eines Zimmers auch auf Umständen beruhen kann, unter denen alleinstehende Arbeitnehmer häufig ihr außerberufliches Leben einrichten müssen, die aber für die versicherungsrechtliche Beurteilung unerheblich sind, wie zB Mangel an möblierten Zimmern am Arbeitsort, Sparsamkeit im Wohnungsaufwand, um Anschaffungen zu ermöglichen (s BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 53/80 - USK 82, 107; Brackmann aaO S 485w mwN).

    Es ist daher nicht zu beanstanden, daß das LSG auch aus der geringen Zahl dieser Besuche Schlußfolgerungen für die bis zum Unfallzeitpunkt erfolgte Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensverhältnisse des Klägers von seinem Elternhaus nach G. zog, auch wenn dabei in Betracht gezogen werden muß, daß - wie hier schon die Entfernung zwischen G. und der elterlichen Wohnung in Verbindung mit der finanziellen Lage des Versicherten eine häufige Heimfahrt verhindert oder zumindest erheblich erschwerte (s BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 53/80 - USK 82107 mwN).

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 86/76

    Unfallversicherungsschutz - Diplomarbeit - Anfertigung im häuslichen Bereich -

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Diese auf eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensverhältnisse hinweisenden Umstände können in ihrer Bedeutung im Einzelfall zurückgedrängt werden, wenn sich die aufrechterhaltene enge Bindung an die Eltern zB dadurch ausdrückt, daß der Versicherte, ohne an seinem neuen Beschäftigungsort einen neuen Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse gefunden zu haben, seine Freizeit regelmäßig bei seinen Eltern verbringt (vgl BSG aaO; BSG Urteil vom 12. März 1974 - 2 RU 209/72 - USK 74108; BSGE 44, 100, 105; Brackmann aaO S 485 y mwN).
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 48/73

    Versicherungsschutz - Studierender - Weg zur Familienwohnung - Vorbereitung einer

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Ständige Familienwohnung iS dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Wohnung, die für nicht unerhebliche Zeit den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (s ua BSGE 1, 171, 173; 20, 110, 111; 37, 98, 99; s auch Brackmann aaO S 485u; Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 550 Anm 20; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 080 S 1).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70

    Verheirateter Versicherter - Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Maßgebend ist dabei die tatsächliche Lebensgestaltung des Versicherten im Unfallzeitpunkt (BSGE 35, 32, 33), zu denen insbesondere auch die soziologischen und psychologischen Gegebenheiten gehören (BSGE 25, 93, 95).
  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 56/63

    Unfall auf dem Weg von der Arbeit zur Familienwohnung; Mittelpunkt der

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Ständige Familienwohnung iS dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Wohnung, die für nicht unerhebliche Zeit den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (s ua BSGE 1, 171, 173; 20, 110, 111; 37, 98, 99; s auch Brackmann aaO S 485u; Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 550 Anm 20; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 080 S 1).
  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62

    Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Maßgebend ist dabei die tatsächliche Lebensgestaltung des Versicherten im Unfallzeitpunkt (BSGE 35, 32, 33), zu denen insbesondere auch die soziologischen und psychologischen Gegebenheiten gehören (BSGE 25, 93, 95).
  • BSG, 12.03.1974 - 2 RU 209/72
    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89
    Diese auf eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensverhältnisse hinweisenden Umstände können in ihrer Bedeutung im Einzelfall zurückgedrängt werden, wenn sich die aufrechterhaltene enge Bindung an die Eltern zB dadurch ausdrückt, daß der Versicherte, ohne an seinem neuen Beschäftigungsort einen neuen Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse gefunden zu haben, seine Freizeit regelmäßig bei seinen Eltern verbringt (vgl BSG aaO; BSG Urteil vom 12. März 1974 - 2 RU 209/72 - USK 74108; BSGE 44, 100, 105; Brackmann aaO S 485 y mwN).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Für diese Wege hat der Gesetzgeber, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden, daß Tätigkeitsort und Lebensmittelpunkt des Versicherten unter Umständen weit auseinanderliegen, einen Versicherungsschutz geschaffen, der über den nach § 550 Abs. 1 RVO hinausgeht und es ermöglicht, rechtlich die dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Beweggründe für das Zurücklegen des Weges weitgehend unberücksichtigt zu lassen (BSG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 23/89 - HV-Info 1990, 615 bis 618; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485t mwN).
  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 429/99

    Zahlung unfallbedingter Entschädigungsleistungen; Wertende Ermittlung des inneren

    Maßgebliche Gesichtspunkte für die Beurteilung sind bei ledigen Arbeitnehmern wie dem Kläger u.a., wo der Schwerpunkt der sozialen Kontakte liegt, die Häufigkeit der Besuche bei den Eltern und der Ort der persönlichen Habe (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 -- 2 RU 28/95 -- in SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 m.w.Nw., Urteil vom 6. Dezember 1989, -- 2 RU 23/89, Urteil vom 28. Juli 1983, -- 2 RU 19/83; Urteil vom 4. November 1981, -- 2 RU 33/80).
  • LSG Sachsen, 20.09.2001 - L 2 U 71/00

    Feststellung eines Verkehrsunfalles als Arbeitsunfall; Anspruch auf Leistungen

    Der Kläger stand bei dem Verkehrsunfall vom 01.05.1996 nicht aufgrund der Vorschrift des § 550 Abs. 1 RVO unter Versicherungsschutz, da die von ihm unternommenen Fahrten nicht in erster Linie mit seinem Arbeitsverhältnis, sondern mit der Art der Gestaltung seines unversicherten persönlichen Lebensbereiches zusammenhing; er begab sich von einem persönlichen Lebensbereich in den anderen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29.04.1982, Az.: R 2 U 44/81 und BSG, Urteil vom 06.12.1989, Az.: 2 RU 23/89).
  • SG Reutlingen, 25.07.2005 - S 4 U 1505/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Familienheimfahrt - ständige

    Eine für alle Familienheimfahrten einheitliche Zeitbegrenzung für den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit, wie dies im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII wegen der durch die Dauer von 2 Stunden vertretbaren Typisierung möglich ist, lässt sich wegen der Vielfalt der für eine solche Begrenzung zu berücksichtigenden Fallgestaltungen bei Familienheimfahrten nicht begründbar festlegen (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 2 RU 23/89, abgedruckt in JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht